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,,Sollen die Betreiber doch klagen"

15.08.2008

,,Sollen die Betreiber doch klagen"

Wartenberg
– Der Markt Wartenberg will nicht von seiner Linie abweichen: Mobilfunkmasten sollen nur an festgelegten Standorten möglich sein.

Standorte für die Mobilfunkmasten dürfen nicht im Flächennutzungsplan (FNP) festgelegt werden. Zu diesem Urteil ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gekommen. ,,Dieses Urteil kann uns bei der 16. Änderung des FNP treffen. Es kann uns passieren, dass die unwirksam ist und nicht genehmigt wird. Wir sollten die entsprechende Änderung also nicht weiterverfolgen", schlug Wartenbergs Bürgermeister Manfred Ranft in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates vor.

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