CT1+ - Nutzung ab 2009 Ordnungswidrigkeit
24.03.2008
Vorsicht beim Kauf von Schnurlos-Telefonen
Nutzung ab 2009 Ordnungswidrigkeit
Wer sich heute ein derartiges Funktelefon kauft, steht vor dem Problem, dass er es ab 2009 nicht mehr nutzen darf. Denn zum 31. Dezember 2008 verfällt die Allgemeinzuteilung der Frequenzen im Bereich von 885 bis 887 und 930 bis 932 MHz, die für diesen Standard genutzt werden. Diese Frequenzen werden dann für andere Anwendungen genutzt. Im Frequenznutzungsplan heißt es dazu wörtlich: "Digitaler zellularer Mobilfunk nach dem GSM-Standard und dessen Weiterentwicklungen".
Im Klartext: Werden die CT1+-Telefonate auch 2009 noch betrieben, so könnten sie den Betrieb von Handys stören. Und das dürfte teuer werden. Denn nach Angaben der Bundesnetzagentur wäre eine Nutzung der betreffenden Telefone dann eine Ordnungswidrigkeit. In Kollisionsfällen, also wenn die alten Telefone die neuen Anwendungen stören, muss der Nutzer die Ausfahrt eines Funkmesswagens zur Lokalisierung der Störung zahlen.
http://www.teltarif.de/arch/2008/kw13/s29366.html