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Klage wegen Falschgutachtens eingebracht

13.03.2008

Mobilfunk: Klage wegen Falschgutachtens eingebracht
Salzburger Umweltmediziner verletzt objektive Sorgfaltspflicht gröblich

Wien (pts/13.03.2008/09:35) - In der Sache C-Netz-Studie Hausmannstätten teilt der FMK-Geschäftsführer Maximilian Maier mit, dass mit 10. März 2008 die Frist für den Widerruf des falschen Gutachtens fruchtlos verstrichen ist. Daher hat der betroffene Mobilfunkbetreiber wie angekündigt Klage auf Widerruf und Unterlassung eingebracht. "Es ist bedauerlich, einen so drastischen Schritt setzen zu müssen. Trotz der zweiwöchigen Frist und der erbrachten Belege für das Fehlen einer C-Netz-Anlage am Standort, hat der betroffene Beamte der Salzburger Landesregierung öffentlich seine Anschuldigungen wiederholt und dezidiert erklärt, diese Belege nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen", so Maier.

http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=080313007

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